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AGB

 

 

 

 

 

 

 

flinke-ohren Hundeplatz

 

Liebe Kunden, Gäste und Freunde

 

Mein Hundetraining flinke-ohren hat eine neue Inhaberin:

 

 

 

 

Kathrin Meinecke hat am 02.12.2023 offiziell meinen Hundeplatz übernommen.

 

Ich wünsche ihr und ihren Kolleginnen viel Spaß, Energie und natürlich wird es ein gutes Gelingen geben.

Sie und ihre Hunde sind bei Kathrin und ihrem Team in sehr guten Händen.

 

Ganz herzliche Grüße

Angela

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hundeschule flinke-ohren, Inhaberin Angela Manzke, Altenaustr. 19, 33178 Borchen

 

§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages über die Ausbildung des Hundeführers durch die Ausbilderin kommt der Vertrag verbindlich zustande.

 

§ 2 Bezahlung

Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 1 ist die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig. In der vertraglich vereinbarten Teilnahmegebühr ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug auf das angegebene Konto oder bar zu erfolgen.

 

§ 3 Vorzeitiger Abbruch des Kurses durch den Hundeführer

Bei vorzeitig vollständigem oder teilweisem Abbruch der Teilnahme an dem vereinbarten Kurs durch den Hundeführer wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet. Dies gilt nicht, wenn der der Hundeführer den Kurs aufgrund eines Umstandes abbricht, den er nicht zu vertreten hat.

 

§ 4 Teilnahmeausschluss

Läufige Hündinnen sind - außer beim Einzeltraining und nach Absprache mit der Ausbilderin - von der Teilnahme in gemischten Hundegruppen ausgeschlossen. Individuelle andere Absprachen sind im Einzelfall möglich.

 

§ 5 Kündigung, Ausfall von Trainingseinheiten

Die Ausbilderin kann den Vertrag jederzeit kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist (fristlos), wenn der Hundeführer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen der Ausbilderin widersetzt. Ebenso, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Übrigen kann der Vertrag von der Ausbilderin mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In allen genannten Fällen erfolgt die vollständige oder im Falle schon in Anspruch genommener Trainingseinheiten teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr.
Der Hundeführer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB kündigen.

Bei Krankheit oder Abwesenheit des Hundetrainers, ist die Stunde im Anschluss an den Kurs zu einem vorgegebenen Ersatztermin nachzuholen. Eine Auszahlung der verlorenen Stunde ist nicht möglich. Auch für diesen Termin gelten die oben genannten Punkte.

 

§ 6 Absage von Einzeltrainingsstunden

Das Honorar für eine Einzelstunde muss spätestens am Termin in bar bezahlt werden oder 3 Tage vor dem Termin auf dem Konto der Hundeschule flinke-ohren eingegangen sein. Erst bei vollständiger Bezahlung bzw. dem Nachweis dieser kann das Training durchgeführt werden.

Kann ein vereinbarter Einzeltrainingstermin nicht wahrgenommen werden, ist die Ausbilderin mindestens 48 Stunden vorher darüber zu informieren. Geschieht dies nicht und hat der Hundeführer die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins zu vertreten, ist die vollständige vereinbarte Vergütung von ihm zu entrichten. § 326 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt unbeschadet.

 

§ 7 Absage von Trainingseinheiten eines Kurses / Gruppentrainingseinheiten

Kann eine Trainingseinheit, welche im Rahmen eines gebuchten Kurses stattfindet und/oder in einer Trainingsgruppe zu absolvieren ist, nicht wahrgenommen werden, verfällt diese ersatzlos.

 

§ 8 Haftung der Ausbilderin und des Hundeführers

Die Ausbilderin haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet die Ausbilderin auch für Fahrlässigkeit. Die Ausbilderin haftet nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den den Hundeführer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Die Ausbilderin haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden. Der der Hundeführer haftet für die von ihm und von seinem Hund verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allein auch gegenüber Dritten und stellt die Ausbilderin von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem jeweils gebuchten Kurs frei.

 

§ 9 Mitwirkungspflicht

Der Hundeführer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Ausbilderin zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Es wird die aktive Mitwirkung und Durchführung an den Trainingseinheiten erwartet. Ebenso ist es Voraussetzung, dass sich der Hundeführer an die Anweisungen der Ausbilder/in hält.

Der Hund ist während des Trainings angeleint zu führen. Bei geführten Spaziergängen darf der Hund nur nach Rücksprache mit der Ausbilderin abgeleint werden.

 

§ 10 Ausbildungsfragebogen

Der Hundeführer verpflichtet sich, die Fragen im Ausbildungsfragebogen wahrheitsgemäß zu beantworten.

 

§ 11 Bild- und Videoaufzeichnungen

Der Hundeführer erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm und seinem Hund während eines Kurses aufgenommenes Bild- oder Videomaterial auf der Internetseite www.flinke-ohren.de sowie bei Vorträgen und Seminaren der Ausbilderin zu Ausbildungszwecken verwendet werden darf. Abweichende Absprachen sind möglich.

 

§ 12 Termine

Die konkreten Kurstermine ergeben sich aus der Anlage 1 des Vertrages bzw. werden mit einem zeitlichen Vorlauf von jeweils mindestens einer Woche im Internet unter www.flinke-ohren.de bekannt gemacht oder sind telefonisch zu erfragen.

 

§ 13 Erfolgsgarantie

Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg nicht zuletzt auch von dem Hundeführer und natürlich auch von dem Hund abhängt.

 

§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

§ 15 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Paderborn.

 

Stand: 12. Januar 2014